Gültigkeitsbestätigung Elektronischer Lernendenausweis
Als zuständige kantonale Behörde bestätigt die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule des Kantons Aargau, dass es sich bei dem auf der djooze-App hinterlegten elektronischen Lernendenausweis um einen gültigen, legitimen Ausweisfür Lernende der beruflichen Grundbildung handelt. Er kann somit als gleichwertig zum physischen Lernendenausweis betrachtet werden.
Auf dieser Seite finden Sie im Downloadbereich die offizielle Bestätigung vom BKS.